Rechtsgebiete
Die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Franz Bösen finden Sie seit Januar 1999 in der Dresdner Neustadt. Die Kanzlei ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet. Hier-
zu zählen die Streitigkeiten, die vertraglicher Natur sind, wie beispielsweise im Miet- und Kaufrecht. Neben Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht finden Sie Rat
in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Mit den Kenntnissen als langjähriger Betreuer und Verfahrenspfleger stehe ich Betreuten hilfreich zur Seite.
Ich nehme mir immer Zeit für Sie und Ihr konkretes Anliegen. Im Rahmen meiner anwaltlichen Vertretung werden, so weit wie hierbei möglich, die Grundsätze
der Mediation angewandt, um bereits auf außergerichtlichem Wege das Ziel meiner Mandantschaft zu erreichen.
Da Sie die Internetseite eines Rechtsanwaltes besuchen, haben Sie meist keinen angenehmen Grund. Aber gerade in derartigen Situationen ist es sinnvoll, Rat
einzuholen. Vereinbaren Sie daher einen Termin, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Ihr Bernd Franz Bösen
Zivilrecht
Das Zivilrecht oder auch Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen
rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten - wie natürlichen und juristischen
Personen. Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Kauf-, Miet- und Pachtrecht und das allgemeine Vertragsrecht.
Familien- & Betreuungsrecht
Als Teilgebiet des Zivilrechts behandelt das Familienrecht Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandt-
schaft miteinander verbunden sind.
Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im
Namen der Betreuten im Rahmen der erforderlichen Aufgabenkreise, die
diese selbst nicht mehr vornehmen können.
In der Kanzlei finden Sie Rat
bei Scheidungen und Eheverträge als auch im Betreuungsverfahren und
bei der Verfahrenspflegschaft.
Sozialrecht
Das Sozialversicherungsrecht behandelt u.a. die versicherten Risiken von
Pflegebedürftigkeit, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung,
Alter und Tod.
Nachbarrecht
Als Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts regelt das Nachbarrecht Besitz,
Eigentum, Einwirkung von Dritten und das Grundstücksrecht.